Mitglieder des Stiftungsrats

 
Der Stiftungsrat wird vom Pfarrgemeinderat der Kirchengemeinde eingesetzt. Er besteht aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderats und weiteren, hinzugewählten Mitgliedern. Er ist für Fragen der Finanzen, des Bau- und Personalwesens in der Kirchengemeinde zuständig. Er bespricht in Kooperation mit der Verrechnungsstelle den Haushalt vor, der dann vom Pfarrgemeinderat verabschiedet wird. Der Stiftungsrat trifft Entscheidungen in Rücksprache mit den davon Betroffenen und legt dem Pfarrgemeinderat regelmäßig Rechenschaft über seine Arbeit ab.
  
Mitglied Stiftungsrat
Mitglied Stiftungsrat
stellv. Vorsitzender Pfarrgemeinderat, Mitglied Stiftungsratund Dekanatsrat
Mitglied Stiftungsrat und Mitglied Dekanatsrat
Pfarrer & Leiter der Kirchengemeinde
Mitglied Stiftungsrat
stellv. Vorsitzender Stiftungsrat
Ansprechperson
  
Pfarrer & Leiter der Kirchengemeinde