Mitglieder des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat wird vom Pfarrgemeinderat der Kirchengemeinde eingesetzt. Er besteht aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderats und weiteren, hinzugewählten Mitgliedern. Er ist für Fragen der Finanzen, des Bau- und Personalwesens in der Kirchengemeinde zuständig. Er bespricht in Kooperation mit der Verrechnungsstelle den Haushalt vor, der dann vom Pfarrgemeinderat verabschiedet wird. Der Stiftungsrat trifft Entscheidungen in Rücksprache mit den davon Betroffenen und legt dem Pfarrgemeinderat regelmäßig Rechenschaft über seine Arbeit ab.
